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Aktenzeichen I 542/82
Datum 24.02.1883
Leitsatz Kann der Geschäftsherr von dem Bevollmächtigten, der einen dem ersteren gehörigen Wechsel ohne Empfang der Wechselsumme an den Wechselschuldner herausgegeben hat, Zahlung des Nominalbetrages des Wechsels als Schadensersatz fordern? Einwand des Bevollmächtigten, der Geschäftsherr solle zunächst gegen den Wechselschuldner auf Zurückgabe des Wechsels oder aus dem unterliegenden Geschäfte klagen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640094F0288
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