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Aktenzeichen I 255/83

Datum 20.06.1883

Leitsatz Der Korrespondent verpfändet seinem Bankier für dessen Forderung aus dem Kontokorrentverhältnisse einen in dessen Depot befindlichen in blanco indossierten preußischen Grundschuldbrief mit dem Bemerken in der Verpfändungsurkunde, der Grundschuldbrief werde im Sinne des Art. 309 H.G.B. zum Faustpfande bestellt. Welche Wirkung hat dieses Geschäft im Geltungsgebiete des Allg. Landrechtes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009500292

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