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Aktenzeichen IV 203/83
Datum 12.07.1883
Leitsatz Wird in den Fällen des §. 25 des Erbschaftsstempelgesetzes vom 30. Mai 1873 durch die erfolgte Zahlung des Substanzstempels auch der Stempel von den Nutzungswerten gedeckt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009540300
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