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Aktenzeichen V 143/83
Datum 04.07.1883
Leitsatz Erstreckt sich die landschaftliche Zwangsverwaltung auch auf diejenigen Gegenstände, welche der Gutspächter in Ergänzung des ihm selbst gehörigen Inventares zur Bewirtschaftung des Gutes angeschafft hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009550303
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