zurück

Aktenzeichen II 428/82

Datum 12.01.1883

Leitsatz Kann derjenige, welcher jemandem einen Schuldschein mit dem Auftrage ausgestellt hat, ihm mittels Cession desselben ein Darlehn zu beschaffen, die Klage des gutgläubigen Erwerbers des Schuldscheines durch den Beweis beseitigen, daß er das beurkundete Darlehn nicht empfangen und den Auftrag vor der Cession widerrufen habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009590313

Download PDF

zurück