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Aktenzeichen II 428/82
Datum 12.01.1883
Leitsatz Kann derjenige, welcher jemandem einen Schuldschein mit dem Auftrage ausgestellt hat, ihm mittels Cession desselben ein Darlehn zu beschaffen, die Klage des gutgläubigen Erwerbers des Schuldscheines durch den Beweis beseitigen, daß er das beurkundete Darlehn nicht empfangen und den Auftrag vor der Cession widerrufen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009590313
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