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Aktenzeichen III 36/83

Datum 05.06.1883

Leitsatz Haftung des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Gläubiger, welcher ihm den Auftrag zur Zwangsvollstreckung erteilt hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640096A0361

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