zurück
Aktenzeichen I 541/82
Datum 24.02.1883
Leitsatz 1. Gehört zur Form des Gutachtens die Versicherung der Richtigkeit desselben auf den geleisteten Sachverständigeneid? 2. Deckt der Eid des Sachverständigen auch dessen Aussage über einen von ihm vor der Beeidigung wahrgenommenen Befund? 3. Inwiefern darf der Richter sachverständige Äußerungen von Personen, die im Prozesse nicht als Sachverständige zugezogen sind, bei der Beweiswürdigung berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640096E0375
zurück