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Aktenzeichen III 63/83
Datum 13.07.1883
Leitsatz Macht eine ohne vorgängige Ansetzung des Termines erfolgte Ladung (§§. 230. 305. 479. 515 C.P.O.) die Sache in der Instanz anhängig? Ist der Mangel von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn er sich nicht in der Urschrift, sondern nur in der zugestellten beglaubigten Abschrift des Schriftstückes findet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009710388
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