zurück
Aktenzeichen I 45/83
Datum 14.07.1883
Leitsatz Ist der Armenanwalt befugt, gegen einen Beschluß, welcher im Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Parteien ergeht, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009720389
zurück