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Aktenzeichen I 45/83

Datum 14.07.1883

Leitsatz Ist der Armenanwalt befugt, gegen einen Beschluß, welcher im Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Parteien ergeht, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009720389

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