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Aktenzeichen I 381/82

Datum 28.10.1882

Leitsatz Ist die Revision zulässig, wenn das angefochtene Berufungsurteil nach rechtskräftiger Zuerkennung der Hauptforderung nur noch den ursprünglich als Nebenforderung geltend gemachten Zinsanspruch zum Gegenstande hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009770414

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