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Aktenzeichen I 489/82

Datum 17.01.1883

Leitsatz 1. Ist die Einlegung des Einspruches schon vor Zustellung des Versäumnisurteiles zulässig? 2. Hat die Zurücknahme eines vor Zustellung des Versäumnisurteiles eingelegten Einspruches die Wirkung des Verzichtes? 3. Enthält die Erklärung, daß ein Einspruch, dessen Statthaftigkeit vom Gegner wegen noch nicht erfolgter Zustellung des Urteiles bestritten war, unter Vorbehalt der Einlegung eines neuen Einspruches zurückgezogen werde, eine Zurücknahme des Einspruches?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009790420

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