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Aktenzeichen II 540/16
Datum 13.03.1917
Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 154 Abs. 1 BGB. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Gläubiger Verzugsfolgen geltend machen, wenn die Bestimmung der Leistungszeit dem Schuldner überlassen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A080027
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