zurück

Aktenzeichen II 540/16

Datum 13.03.1917

Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 154 Abs. 1 BGB. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Gläubiger Verzugsfolgen geltend machen, wenn die Bestimmung der Leistungszeit dem Schuldner überlassen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A080027

Download PDF

zurück