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Aktenzeichen VII 402/16

Datum 13.03.1917

Leitsatz Inwieweit ist bei Erhöhungen des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft für die Ermittelung des Steuersatzes der Tarifst. 25 zu a Nr. 1 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 das bei der Erhöhung vorhandene Grundkapital und der Betrag der Erhöhung zusammenzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A090030

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