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Aktenzeichen IV 322/16

Datum 01.03.1917

Leitsatz Ist über die Berufung des dem beklagten Staatsanwalt gemäß § 666 Abs. 3 ZPO. beitretenden Antragstellers bei dessen Ausbleiben durch Versäumnisurteil oder durch streitiges Endurteil zu entscheiden, wenn der Staatsanwalt zur Sache verhandelt und die Zurückweisung der Berufung beantragt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A0C0042

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