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Aktenzeichen V 370/16

Datum 03.03.1917

Leitsatz 1. Ist § 26 der Gewerbeordnung anwendbar bei Beeinträchtigungen des Flußanliegerrechts des Grundstückseigentümers durch Entziehung des an seinem Grundstücke vorbeifließenden Wassers? 2. Zeitliche Herrschaft des preuß. Wassergesetzes vom 7. April 1913 (GS. S. 53). Bedeutung des § 379 dieses Gesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A0D0047

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