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Aktenzeichen III 452/16

Datum 20.03.1917

Leitsatz 1. Zum Begriffe des für den vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache im Sinne des § 536 BGB. -- Unterlassung eines Widerspruchs des Mieters gegen die Hinausschiebung der Mängelbeseitigung. 2. Bedarf es, um neben der vertraglichen Haftung des Vermieters eine solche aus unerlaubter Handlung zu begründen, einer Verkehrseröffnung an der Unfallstelle? 3. Kann der Ehemann einen Schmerzensgeldanspruch seiner Fran in eigenem Namen geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A0F0065

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