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Aktenzeichen VII 416/16

Datum 20.03.1917

Leitsatz 1. Ist die von einer Oberzolldirektion auf Anfrage eines Beteiligten erteilte Auskunft über die Stempelpflichtigkeit einer in Zukunft zu errichtenden Urkunde für den Fiskus bindend? 2. Zur Auslegung der Befreiungsvorschrift Nr. 2 der Tarifnr. 1 A a, b, c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A110073

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