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Aktenzeichen VII 411/16

Datum 30.03.1917

Leitsatz Findet auf eine der preußischen Stempelsteuer unterliegende Urkunde, in welcher die Gültigkeit des beurkundeten Geschäfts von der Genehmigung eines Dritten abhängig gemacht ist, der § 3 Abs. 2 oder der § 16 Abs. 3 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A1A0110

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