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Aktenzeichen VI 11/17

Datum 02.04.1917

Leitsatz Kann im Sinne des § 6 Abs. 2 des Telegraphenwege-Gesetzes vom 18. Dezember 1899 (RGBl. S. 705) eine Anlage von elektrischen Vorortbahnen auch dann als einheitlich angesehen werden, wenn die Bahnen nicht ausschließlich auf öffentlichen Wegen, sondern streckenweise auf eigenem Bahnkörper verlaufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A1C0119

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