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Aktenzeichen V 9/17
Datum 21.04.1917
Leitsatz Sind die Kosten der die Befriedigung aus dem Grundstücke bezweckenden Rechtsverfolgung in den Höchstbetrag einer Höchstbetragshypothek einzurechnen? Was ist unter diesen Kosten zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A2A0171
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