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Aktenzeichen VI 37/17

Datum 26.04.1917

Leitsatz 1. Ist nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen Zahlungsbefehl die Umwandlung des auf sofortige Zahlung gerichteten Anspruchs in einen betagten oder bedingten im ordentlichen Verfahren um deswillen unzulässig, weil ein solcher Anspruch im Mahnverfahren nicht zulässig gewesen sein würde? 2. Ist der Gläubiger an das Versprechen, den Schuldner bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses in Ruhe zu lassen, auch gebunden, wenn der Schuldner vor dem Eintritt des Ereignisses die Gültigkeit der Forderung bestreitet? 3. Bildet die Übernahme einer Bürgschaft eine Schenkung des Bürgen an den Gläubiger, wenn sie ohne Gegenleistung des Gläubigers erfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A2C0177

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