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Aktenzeichen V 13/17

Datum 02.05.1917

Leitsatz Ist dem Antrag auf Erlassung eines Anerkenntnisurteils auch dann stattzugeben, wenn er erst nachträglich auf Grund eines in einer früheren mündlichen Verhandlung abgegebenen Anerkenntnisses gestellt wird und die Parteien inzwischen über den Anspruch streitig verhandelt haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A2F0186

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