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Aktenzeichen IV 104/17
Datum 10.05.1917
Leitsatz 1. Abfindung des unehelichen Kindes mit dem Pflichtteilsbetrage nach § 1712 Abs. 2 BGB. 2. Steht das Recht zur Abfindung dem Erben zu, auch wenn für den Nachlaß ein Testamentsvollstrecker ernannt ist? 3. Verhältnis des dem unehelichen Kinde zustehenden Anspruchs auf den Pflichtteilsbetrag zu den Ansprüchen der wirklichen Pflichtteilsberechtigten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A330202
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