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Aktenzeichen V 38/17
Datum 12.05.1917
Leitsatz Kann der Beklagte, dem das ihm vom Gemeinschuldner verkaufte Grundstück durch diesen übergeben, aber nicht aufgelassen worden ist, dem Konkursverwalter gegenüber, der die Vertragserfüllung gemäß § 17 KO. abgelehnt hat und daraufhin die Herausgabe des Grundstücks auf Grund des § 985 BGB. fordert, mit Erfolg den Einwand der gekauften und übergebenen Sache entgegensetzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A360218
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