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Aktenzeichen VI 56/17

Datum 14.05.1917

Leitsatz Kann im Falle des § 844 Abs. 2 BGB. dem Unterhaltsberechtigten eine Geldrente auf dessen Lebenszeit zugesprochen oder muß stets die mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ermittelt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A380226

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