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Aktenzeichen III 466/16

Datum 18.05.1917

Leitsatz Liegt eine wirksame Abtretung in der Vereinbarung, daß die jeweils jüngsten Forderungen einer offenen Handelsgesellschaft bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag als abgetreten gelten, einer Einziehung zugunsten des neuen Gläubigers aber nur die bei Beendigung der Gesellschaft jüngsten Forderungen unterworfen sein sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A3D0248

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