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Aktenzeichen I 74/17

Datum 23.05.1917

Leitsatz Irrtum über den Inhalt der Willenserklärung, wenn bei einem Kaufe die Berechnung des Preises unter Annahme eines unrichtigen Gewichts der Kaufsache erfolgt ist. Schließt der Umstand, daß das Gewicht lediglich im Wege der Schätzung ermittelt worden ist, die Anfechtung der Willenserklärung wegen Irrtums aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A420268

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