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Aktenzeichen V 29/17
Datum 23.05.1917
Leitsatz 1. Ist eine Abtretung wirksam, wenn der Abtretende berechtigt bleiben soll, im eigenen Namen die Forderung einzuziehen? 2. Kann der Gläubiger einer Briefhypothek, der eine privatschriftliche Urkunde über Abtretung der Hypothek und den Hypothekenbrief dem Zessionar ausgehändigt hat, sich einem dritten Erwerber gegenüber darauf berufen, daß er in Wirklichkeit nicht die Hypothek dem Zessionar übereignet habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A430273
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