zurück

Aktenzeichen III 5/17

Datum 08.06.1917

Leitsatz Inwieweit hat der Unfallverletzte sein Unfallsruhegehalt zu Gesundheitszwecken zu verwenden? Wann entstehen ihm besondere Kosten des Heilverfahrens im Sinne der Beamtenunfallfürsorgegesetze?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A4B0303

Download PDF

zurück