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Aktenzeichen III 5/17
Datum 08.06.1917
Leitsatz Inwieweit hat der Unfallverletzte sein Unfallsruhegehalt zu Gesundheitszwecken zu verwenden? Wann entstehen ihm besondere Kosten des Heilverfahrens im Sinne der Beamtenunfallfürsorgegesetze?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A4B0303
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