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Aktenzeichen I 85/17
Datum 04.07.1917
Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 629 Abs. 1 Nr. 2 HGB. 2. Muß sich der Befrachter, dem nach dem Frachtvertrage mehrere Bestimmungshäfen zur Wahl stehen, vom Verfrachter auf einen bestimmten weniger gefährdeten Hafen verweisen lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A620391
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