zurück

Aktenzeichen I 85/17

Datum 04.07.1917

Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 629 Abs. 1 Nr. 2 HGB. 2. Muß sich der Befrachter, dem nach dem Frachtvertrage mehrere Bestimmungshäfen zur Wahl stehen, vom Verfrachter auf einen bestimmten weniger gefährdeten Hafen verweisen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A620391

Download PDF

zurück