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Aktenzeichen III 151/17

Datum 21.09.1917

Leitsatz Wann ist, insbesondere bei der Drohung mit einer Strafanzeige, das Aufhören der Zwangslage im Sinne des § 124 Abs. 2 Satz 1 BGB. als gegeben anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A670411

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