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Aktenzeichen III 208/17
Datum 19.10.1917
Leitsatz Kann ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 233 ZPO. darin liegen, daß der Gerichtsschreiber die Protokollierung des Armenrechtsgesuchs ablehnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B070026
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