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Aktenzeichen III 146/17
Datum 16.10.1917
Leitsatz 1. Erstreckt sich die Vorschrift des § 7 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 auch auf Feststellungsansprüche? 2. Wird der Rechtsweg für die Klage auf Feststellung der Beamteneigenschaft dadurch eröffnet, daß diese Eigenschaft in den Gründen des Beschlusses des Bezirksausschusses verneint ist? 3. Tragweite der im Rechtsweg erfolgten Feststellung der Beamteneigenschaft.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B080027
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