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Aktenzeichen VI 257/17

Datum 22.10.1917

Leitsatz Kann ein Streitgenosse, wenn das Verfahren schon in der ersten Instanz ihm gegenüber ruhen geblieben und auch schon das erste Urteil nur den anderen Streitgenossen gegenüber ergangen ist, in dem gegen diese fortgesetzten Verfahren in der Berufungsinstanz als Zeuge vernommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B0B0037

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