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Aktenzeichen II 196/17

Datum 19.10.1917

Leitsatz Ist die Begleichung des Kaufpreises durch Akzept eines an einem bestimmten Handelsplatz ansässigen Bankiers eine wesentliche Bestimmung des unter solcher Abrede geschlossenen Kaufvertrags? Verliert deswegen der Käufer den Anspruch auf die Gegenleistung, wenn er die Zahlung in der verabredeten Weise nicht leisten kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B0F0046

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