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Aktenzeichen VI 312/17

Datum 15.11.1917

Leitsatz Haftet eine Bank, der im Giroverkehr Geldbeträge mit dem Auftrag überwiesen sind, sie dem Konto einer gewissen Person gutzuschreiben, wenn sie die Beträge auf dem auf den bezeichneten Namen eingerichteten, aber von Unbefugten erschlichenen Konto gutgeschrieben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B210116

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