zurück
Aktenzeichen III 291/17
Datum 16.11.1917
Leitsatz Sind die Bundesregierungen nach § 66 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, wonach das einem Offizier des Beurlaubtenstandes zustehende sog. Gnadengehalt auf dessen Zivildiensteinkommen anzurechnen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B220124
zurück