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Aktenzeichen V 213/17

Datum 14.11.1917

Leitsatz Unberechtigte Zutageförderung von Wasser zum öffentlichen Wohle. Ist für den Anspruch eines Nachbars auf Herstellung von Einrichtungen zur Verhütung von Schäden der Rechtsweg deshalb unzulässig, weil ein Verfahren auf Verleihung des Wasserbenutzungsrechts vor der Wasserpolizeibehörde anhängig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B270148

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