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Aktenzeichen II 242/17

Datum 23.11.1917

Leitsatz Kann die gesetzliche Regel, wonach eine Erhöhung der Leistungspflichten bei der offenen Handelsgesellschaft an die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter geknüpft ist, im Gesellschaftsvertrage wegbedungen werden? Genügt dazu schon die Bestimmung, daß Änderungen des Vertrags von einer gewissen Mehrheit beschlossen werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B2C0166

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