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Aktenzeichen III 240/17
Datum 16.11.1917
Leitsatz Pflichten des Gerichtsvollziehers bei eiligen Zustellungsaufträgen, insbesondere Pflicht zur Überwachung der Zustellung durch die Post und zur Übermittelung der Postzustellungsurkunde an die Partei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B2E0179
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