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Aktenzeichen II 214/17

Datum 09.11.1917

Leitsatz Sind Auskünfte über die Marktlage einer vergangenen Zeit, insbesondere darüber, ob eine Ware zu bestimmter Zeit am Markte käuflich war, Gutachten eines Sachverständigen oder Aussagen eines Zeugen? Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der Tatsachen, für welche Zeugenbeweis angeboten wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B330208

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