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Aktenzeichen V 203/17

Datum 24.11.1917

Leitsatz Kaufangebot über Grundstücke mit Bindung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und mit der Verpflichtung zur Abgabe eines gleichen Angebots von gleicher Dauer an einen von dem anderen Teile zu bezeichnenden Dritten. 1. Bestimmen sich die rechtlichen Folgen, wenn nach Bezeichnung des Dritten das Kaufangebot an diesen bis zu dem maßgebenden Zeitpunkte nicht abgegeben worden ist, nach den Grundsätzen, die für den Fall der Unmöglichkeit der Erfüllung gelten? 2. Ist die Übernahme der Verpflichtung nichtig, wenn nicht der andere Teil ihre Annahme in gerichtlicher oder notarieller Form erklärt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B370226

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