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Aktenzeichen II 256/17

Datum 30.11.1917

Leitsatz 1. Muß die schwurpflichtige Person oder die Partei zu dem vom ersuchten Richter bestimmten Eidesleistungstermine geladen werden, damit beim Ausbleiben des Schwurpflichtigen der Eid als verweigert angesehen werden kann? 2. Inwieweit sind die vom Berufungsrichter ausgesprochenen Folgen der Verweigerung der Eidesleistung für das Revisionsgericht bindend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B3E0256

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