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Aktenzeichen VI 298/17

Datum 22.11.1917

Leitsatz Ist das Reichsgesetz vom 22. Mai 1910 über die Haftung des Reichs für seine Beamten anwendbar, wenn ein Telegraphenbauführer bei Überwachung von Kabellegungsarbeiten die Fürsorge für die Sicherheit des Straßenverkehrs vernachlässigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B430273

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