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Aktenzeichen IV 308/17

Datum 26.11.1917

Leitsatz Kann ein Gesamtschuldner, aus dessen Mitteln die Forderung berichtigt ist, verlangen, daß ihm der Gläubiger die von einem Dritten zur Sicherung der Forderung übereigneten Rechte abtritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B440277

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