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Aktenzeichen V 227/17
Datum 12.12.1917
Leitsatz Gehören mehr als zwei Jahre alte Rückstände an Zinsen und Amortisationsbeiträgen, die durch Ausübung eines Ablösungsrechts auf den Ablösungsberechtigten übergegangen sind, in die vierte oder in die achte Rangklasse?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B4A0297
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