zurück

Aktenzeichen V 227/17

Datum 12.12.1917

Leitsatz Gehören mehr als zwei Jahre alte Rückstände an Zinsen und Amortisationsbeiträgen, die durch Ausübung eines Ablösungsrechts auf den Ablösungsberechtigten übergegangen sind, in die vierte oder in die achte Rangklasse?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B4A0297

Download PDF

zurück