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Aktenzeichen II 175/17
Datum 11.01.1918
Leitsatz Zur Berechnung der Tantiemen des Vorstandes und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft. Sind Reingewinnteile, die die Generalversammlung für Wohlfahrtszwecke bestimmt, als Rücklagen anzusehen? Gilt dies auch dann, wenn die Beträge Fonds oder Kassen mit juristischer Persönlichkeit oder selbständiger Organisation zufließen sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B500313
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