Aktenzeichen II 257/17
Datum 11.01.1918
Leitsatz 1. Zur Tantieme des Vorstandes und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft. Ist der Vortrag auf neue Rechnung Rücklage? Muß vor Berechnung der Tantieme diese selber abgezogen werden? Ist die Tantieme des Aufsichtsrats erst nach Abzug der Vorstandstantieme zu berechnen? 2. Kann, wenn die Anfechtungsklage in der gesetzlichen Monatsfrist erhoben worden ist, nach Ablauf der Frist ein neuer Klaggrund nachgeschoben werden? 3. Kann durch unbefristete Feststellungsklage geltend gemacht werden, daß der Beschluß durch das Mitstimmen Nichtstimmberechtigter zustande gekommen und daher nichtig sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B510316
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