zurück
Aktenzeichen IV 342/17
Datum 17.12.1917
Leitsatz Besonderheiten der Rechtsmittel im Eheprozesse. Wie muß eine Revision begründet werden, die der Kläger trotz Obsiegens in der Vorinstanz eingelegt hat, um die Klage zurücknehmen zu können? Wer hat die Kosten eines solchen Rechtsmittels zu tragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B5D0365
zurück