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Aktenzeichen VI 244/17

Datum 10.01.1918

Leitsatz 1. Ist die Erklärung einer Prozeßpartei, eine Ehe sei unwirksam oder eine Scheinehe, als gerichtliches Geständnis anzusehen? 2. Bleibt die minderjährige Tochter deutscher Eltern, die einen Ausländer heiratet und dadurch die ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, auch dann der elterlichen Gewalt unterworfen, wenn nach dem ausländischen Rechte der Satz gilt "Heirat macht mündig" oder wenn danach der Ehemann Vormund der Frau ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B660403

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